Polen ist eine parlamentarische Demokratie. Das bedeutet, es gibt ein System aus Parlament (Sejm), Regierung und politischen Parteien. Die Gewaltenteilung zwischen Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Gerichtsbarkeit, Gesetze, Verfassung) dient der Absicherung der Demokratie. Es gibt hier wenig Differenzen zum deutschen Regierungssystem. Erwähnenswert ist die beratende und kontrollierende Rolle des polnischen Senats, der auch in Gesetzgebungsverfahren einbezogen ist.

Zwei wichtige Ämter sollten noch erwähnt werden: Das Präsidentenamt und das Amt des Ministerpräsidenten. Der Präsident beruft den Ministerpräsidenten und wichtige Staatsbeamte. Außerdem kann er bei Sejm-Entscheidungen über Gesetze sein Veto einlegen. Der Ministerpräsident erstellt Gesetzesentwürfe, die dann im Sejm beraten (gegebenenfalls nach der Begutachtung durch Komissionen) und verabschiedet werden.

Theoretisch ist jeder Bürger Polens berechtigt, sich zur Wahl zu stellen. In der Regel jedoch stellen die politischen Parteien, gewählt, die Sejm-Besetzung.

Es gibt, wie in Deutschland, ein gestuftes Gerichts-System mit fachlichen Zuständigkeit für zum Beispiel Verfassungskonflikte, Militärkonflikte und Verwaltungskonflikte. Das Zivilrecht wird in ordentlichen Gerichten bearbeitet.

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